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Anmeldung Todesfälle und Bestattungen
Arzt in Riehen

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Anmeldung Todesfälle und Bestattungen

Adresse

Hörnliallee 70 PLZ. 4125, Riehen, Basel-Stadt.
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Was Sie wissen sollten über Anmeldung Todesfälle und Bestattungen

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Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?.- Ärzliche Todesbescheinigung.Ist der Todesfall im Kanton Basel-Stadt eingetreten, ist dieser raschmöglichst (gemäss den gesetzlichen Vorschriften innert zwei Tagen) bei der Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen, Friedhof am Hörnli, Hörnliallee 70, Riehen, während den Öffnungszeiten persönlich zu melden. ErSie stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital, erhalten die Angehörigen zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung ein Anzeigeformular von der Spitalverwaltung. Bitte bringen Sie für die Anmeldung des Todesfalls Folgendes mit:.Meldung des Todesfalls.Nach dem telefonischen Erstkontakt - bei dem wir mit Ihnen die ersten Schritte besprochen haben - stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Die Öffnungszeiten an Feiertagen finden Sie den entsprechenden Link auf der rechten Seite. Bitte melden Sie Ihren Besuch telefonisch unter +41 61 605 21 80 an und vereinbaren Sie einen Termin. Bei einem gewaltsamen Tod (Unfall oder Suizid) muss die Polizei informiert werden, die wiederum das Institut für Rechtsmedizin benachrichtigt.Unterlagen zur Anmeldung des Todesfalles.Zur Anmeldung verpflichtet sind die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten, die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten, die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt, sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen, die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten sowie die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet.Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin (wenn nicht erreichbar: der Notfallarzt) benachrichtigt werden. Die abgegebenen Unterlagen werden anschliessend ans Zivilstandsamt zur Registrierung weitergeleitet.- Anzeigeformular des Spitals oder Alters- und Pflegeheims, f

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